Informationsfreiheitsgesetz

Das seit dem 1. Januar 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz soll es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.

Das Jobcenter Westerwald hat sich für die Veröffentlichung von Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger des Jobcenters Westerwald für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.
So finden Sie Informationen des Westerwaldkreises unter dem folgendem Link, Informationen und Publikationen zur Arbeitsmarktpolitik finden Sie unter diesem Link.

Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) finden Sie die entsprechenden Informationen unter dem Link der Bundesagentur für Arbeit.

Allgemeines

Organigramm

Zielvereinbarung 2019

Weisungen

Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsanweisung Ermessenslenkende Weisungen
Des Weiteren werden die Richtlinien zur Grundsicherung und Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz angewendet. Hierbei handelt es sich um eine Loseblattausgabe, die online nicht zur Verfügung gestellt werden kann.