Leistungen

Anspruchsvoraussetzungen für Bürgergeld

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich alle, die – obwohl erwerbsfähig – den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Als erwerbsfähig gelten dabei alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und gesundheitlich in der Lage sind, an mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen. Darüber hinaus haben nur diejenigen einen Anspruch, die ihren üblichen Wohn- und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Ausnahme:
Bei Ausländern ist zusätzlich der Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen: nur wer ein längerfristiges oder dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland hat, kann Leistungen erhalten. Ausgenommen von den Leistungen sind Ausländer, die weder Arbeitnehmer noch Selbständige sind, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes sowie Ausländer, die sich nur zum Zwecke der Arbeitssuche in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen.
Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind, können generell keine Leistungen erhalten.
Ausländer sind nur dann erwerbsfähig, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.

Relevant für die Höhe des Bedarfes ist, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden.
Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Dies gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzungsbeträge. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

Wichtige Informationen zum Bürgergeld finden Sie im Merkblatt SGB II: Zum SGB II Merkblatt

Erklär-Video zum Bürgergeld-Bescheid

Alle Formulare, inkl. den Ausfüllhinweisen, finden Sie unter www.arbeitsagentur.de