Arbeitsuchende


Gemeinsam den passenden Weg in Arbeit finden

Sie suchen eine Arbeitsstelle oder möchten sich beruflich neu orientieren?
Das Jobcenter Westerwald begleitet Sie auf Ihrem Weg in Beschäftigung und unterstützt Sie mit persönlicher Beratung, passenden Fördermöglichkeiten und individueller Vermittlung.

Wer hilft Ihnen weiter?

Arbeitsvermittlung

Unterstützung bei Stellensuche, Qualifizierung und beruflicher Orientierung.

Leistungsabteilung

Fragen zum Grundsicherungsgeld, zu Zahlungen und Bescheiden.

Das Jobcenter unterstützt Sie auch bei der Suche nach einer Arbeitsstelle mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Die Termine finden persönlich im Jobcenter oder per Video statt. Hinweise hierzu finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit:

Termine im Jobcenter Video-Beratung

Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, möglichst schnell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder Ihre bestehende Beschäftigung auszubauen. Je nach Ihrer persönlichen Situation können verschiedene Fördermöglichkeiten infrage kommen.

Wichtig!

Beantragen Sie Förderleistungen immer vor Beginn Ihrer Arbeitsaufnahme. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich.

Herzlichen Glückwunsch!

Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, informieren Sie bitte möglichst zeitnah das Jobcenter Westerwald. Sie können uns die Informationen schriftlich übermitteln oder direkt Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner mitteilen.

Welche Unterlagen benötigen wir?
Bitte reichen Sie möglichst zeitnah folgende Unterlagen ein:

  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags
  • Einkommensbescheinigung oder den ersten Kontoauszug (sobald vorhanden)
  • Nachweis über die Höhe Ihres Einkommens
  • Angabe, wann Ihr Gehalt auf Ihrem Konto eingeht

So können wir Ihren Leistungsanspruch schnell und korrekt berechnen.

Warum sind diese Angaben wichtig?

Grundsicherungsgeld wird im Voraus ausgezahlt.
Erwerbseinkommen wird dagegen in dem Monat berücksichtigt, in dem es tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht (Zuflussprinzip).

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, berechnen wir Ihren Leistungsanspruch neu. Je nach Höhe Ihres Einkommens können Sie weiterhin einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.

Sollten Sie künftig keine Leistungen mehr benötigen, können Sie Ihren Leistungsbezug jederzeit mit einer formlosen Mitteilung beenden.