Geflüchtete Menschen


Willkommen im Westerwaldkreis

Wenn Sie neu in Deutschland sind und Unterstützung beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung benötigen, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Das Jobcenter Westerwald unterstützt Sie dabei, sich beruflich zu orientieren und Schritt für Schritt in Arbeit zu kommen. Gemeinsam finden wir passende Angebote und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Das Jobcenter unterstützt Sie auch bei der Suche nach einer Arbeitsstelle mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Die Termine finden persönlich im Jobcenter oder per Video statt. Hinweise hierzu finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit:

Für Menschen aus dem Ausland Video-Beratung

Sprachkurse

Gute Deutschkenntnisse erleichtern den Einstieg in Ausbildung und Beruf.
Wenn Sie einen Integrationskurs oder einen berufsbezogenen Sprachkurs benötigen, unterstützt Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler bei der Suche nach einem passenden Angebot.

Schul- oder Berufsabschluss anerkennen

Sie haben Ihren Schul- oder Berufsabschluss im Ausland erworben?
Damit Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt werden kann, ist häufig zunächst eine Übersetzung Ihrer Zeugnisse erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die Übersetzung über das Vermittlungsbudget gefördert werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler an.

Schulabschlüsse

Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ist in Rheinland-Pfalz in der Regel die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zuständig. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter unterstützt Sie gerne bei den nächsten Schritten.

Berufsabschlüsse

Wenn Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, beraten wir Sie gerne oder vermitteln Ihnen eine passende Anerkennungsberatung.

Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, möglichst schnell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder eine bestehende Beschäftigung auszubauen. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Fördermöglichkeiten genutzt werden.

Wichtig!

Beantragen Sie Förderleistungen immer vor Beginn Ihrer Arbeitsaufnahme. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich.

Herzlichen Glückwunsch!

Bitte informieren Sie das Jobcenter möglichst zeitnah über Ihre Arbeitsaufnahme. So können wir Ihren Leistungsanspruch schnell prüfen und gegebenenfalls neu berechnen.

Weitere Informationen nach Arbeitsaufnahme:

Arbeit aufnehmen

Wenn Ihr Einkommen aus einer Beschäftigung dazu führt, dass Sie kein Grundsicherungsgeld mehr erhalten, können unter Umständen andere Leistungen für Sie infrage kommen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Auch wenn Sie diese Leistungen beziehen, können Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben.