Sie erreichen uns per E-Mail:
Jobcenter-Westerwald.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Website www.jobcenter-westerwald.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Jobcenter Westerwald bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Sie benötigen einen Inhalt, der nicht barrierefrei ist, in einer zugänglichen Form? Auch dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auch nach Ihrem Hinweis an uns keine zufriedenstellende Lösung erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de