Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Website www.jobcenter-westerwald.de


Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Jobcenter Westerwald bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.jobcenter-westerwald.de

Sie gilt nicht für Angebote anderer Stellen, auf die wir verlinken – zum Beispiel jobcenter.digital, die Jobcenter-App oder die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Die Ausnahmen sind unten aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dateien sind barrierefrei, zum Beispiel das Organigramm. Betroffene Dateien sind am Link gekennzeichnet. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Inhalte in einer zugänglichen Form zur Verfügung.
  • Deutsche Gebärdensprache: Die Videos mit Informationen zur Website in Deutscher Gebärdensprache werden derzeit erstellt und nach Fertigstellung veröffentlicht.

Quicknavigation
Die Schnellnavigation am unteren Bildschirmrand hebt die aktuell geöffnete Seite nicht hervor. Die Orientierung ist über die Hauptnavigation und die Brotkrumennavigation gegeben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.09.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH im September 2026 – mit automatisierten Prüfwerkzeugen und manuellen Tests, unter anderem mit Tastatur und Screenreader-Prüfung.

Unser Anspruch
Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.


Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Sie benötigen einen Inhalt, der nicht barrierefrei ist, in einer zugänglichen Form? Auch dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

E-Mail

Sie erreichen uns per E-Mail:
Jobcenter-Westerwald.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Fax

Sie erreichen uns per Fax:
+49 2602 9491599

Per Post

Jobcenter Westerwald
Bahnallee 17
56410 Montabaur


Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auch nach Ihrem Hinweis an uns keine zufriedenstellende Lösung erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de