Organisation

Zur einheitlichen Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald und der Westerwaldkreis das Jobcenter Westerwald als gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44b Absatz 1 SGB II gebildet. Diese gemeinsame Einrichtung nimmt alle Aufgaben nach dem SGB II wahr.


Geschäftsführung


Die Geschäftsführung setzt sich aus Herrn Reitz, Geschäftsführer Jobcenter Westerwald, und der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau Krätz zusammen. Sie entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse und üben die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion aus.

Die Geschäftsführung führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters und vertritt die Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • die fachliche Steuerung und Umsetzung der Beschlüsse der Trägerversammlung

  • die Verantwortung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem SGB II

  • die Ausübung der dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse für die dem Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben


Organigramm


Das Organigramm zeigt die Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters Westerwald.

Organigramm (PDF)

Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei.


Trägerversammlung


In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter

  • der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald und
  • des Westerwaldkreises

jeweils zur Hälfte vertreten.

Die Trägerversammlung entscheidet über:

  • organisatorische Angelegenheiten
  • personalwirtschaftliche und personalrechtliche Fragen
  • personalvertretungsrechtliche Themen
  • das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird unter Beachtung der Vorgaben der beiden Träger gemeinsam abgestimmt.


Beirat


Der Beirat unterstützt das Jobcenter beratend bei der:

  • Auswahl,
  • Gestaltung und
  • Weiterentwicklung

der arbeitsmarktlichen Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen. Die Mitglieder des Beirats werden von der Trägerversammlung auf Vorschlag der Akteurinnen und Akteure des örtlichen Arbeitsmarktes berufen.


Personalvertretung


Im Jobcenter Westerwald wurde gemäß § 44h Absatz 1 SGB II eine Personalvertretung gewählt. Diese besteht aus fünf Mitgliedern und vertritt die Interessen der Beschäftigten.


Gleichstellungsbeauftragte


Nach § 44j SGB II ist im Jobcenter Westerwald eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Sie setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb des Jobcenters ein.


Schwerbehindertenvertretung


Entsprechend § 44i SGB II ist im Jobcenter Westerwald eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gewählt. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten und unterstützt sie in allen Angelegenheiten, die ihre Teilhabe betreffen.