Organisation
Zur einheitlichen Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald und der Westerwaldkreis das Jobcenter Westerwald als gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44b Absatz 1 SGB II gebildet. Diese gemeinsame Einrichtung nimmt alle Aufgaben nach dem SGB II wahr.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung setzt sich aus Herrn Reitz, Geschäftsführer Jobcenter Westerwald, und der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau Krätz zusammen. Sie entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse und üben die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion aus.
Die Geschäftsführung führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters und vertritt die Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Organigramm
Das Organigramm zeigt die Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters Westerwald.
Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei.
Trägerversammlung
In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter
- der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald und
- des Westerwaldkreises
jeweils zur Hälfte vertreten.
Die Trägerversammlung entscheidet über:
- organisatorische Angelegenheiten
- personalwirtschaftliche und personalrechtliche Fragen
- personalvertretungsrechtliche Themen
- das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird unter Beachtung der Vorgaben der beiden Träger gemeinsam abgestimmt.
Beirat
Der Beirat unterstützt das Jobcenter beratend bei der:
- Auswahl,
- Gestaltung und
- Weiterentwicklung
der arbeitsmarktlichen Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen. Die Mitglieder des Beirats werden von der Trägerversammlung auf Vorschlag der Akteurinnen und Akteure des örtlichen Arbeitsmarktes berufen.
Personalvertretung
Im Jobcenter Westerwald wurde gemäß § 44h Absatz 1 SGB II eine Personalvertretung gewählt. Diese besteht aus fünf Mitgliedern und vertritt die Interessen der Beschäftigten.
Gleichstellungsbeauftragte
Nach § 44j SGB II ist im Jobcenter Westerwald eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Sie setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb des Jobcenters ein.
Schwerbehindertenvertretung
Entsprechend § 44i SGB II ist im Jobcenter Westerwald eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gewählt. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten und unterstützt sie in allen Angelegenheiten, die ihre Teilhabe betreffen.