Rund ums Wohnen
Kosten für Unterkunft und Heizung
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, können die angemessenen Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen werden. Dazu gehören sowohl Mietwohnungen als auch selbst genutztes Wohneigentum. Bei Wohneigentum können unter bestimmten Voraussetzungen die Hypothekenzinsen übernommen werden. Tilgungsraten gehören jedoch nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten.
Welche Kosten können übernommen werden?
Zu den Kosten der Unterkunft zählen unter anderem:
Was bedeutet „angemessen“?
Das Jobcenter kann Unterkunftskosten übernehmen, wenn diese angemessen sind. Ob eine Wohnung als angemessen gilt, hängt unter anderem von ihrer Größe und den Kosten ab. Die Mietobergrenzen werden vom Westerwaldkreis festgelegt und regelmäßig überprüft. Auch die tatsächlichen Heizkosten können übernommen werden, sofern sie angemessen sind.
Mietobergrenzen
Die geltenden Mietobergrenzen legt der Westerwaldkreis fest. Angegeben ist jeweils die angemessene Bruttokaltmiete, also die Miete einschließlich der kalten Betriebskosten, aber ohne Heizkosten.
Sie finden die aktuellen Werte auf der Website der Kreisverwaltung. Dort im Bereich „Anträge / Formulare“ das Dokument „Fortschreibung (2024) des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022“ öffnen – die Richtwerte stehen auf Seite 11 in Tabelle 9.
Die Werte unterscheiden sich danach, wo Sie wohnen:
- Nordkreis: Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg
- Südkreis: Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters, Wallmerod, und Wirges