Grundsicherungsgeld


Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherungsgeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Situation.

Die wichtigsten Voraussetzungen:
Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn

  • Sie mindestens 15 Jahre alt sind,

  • Sie die Regelaltersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben,

  • Sie gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten,

  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und

  • Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Außerdem wird geprüft, ob Ihr Einkommen und Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt ausreichen.

Was umfasst das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld dient dazu, die notwendigen Kosten des täglichen Lebens zu decken. Es soll die Grundversorgung sicherstellen, nicht den bisherigen Lebensstandard erhalten. Je nach persönlicher Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

  • Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt

  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe, beispielsweise für Klassenfahrten, Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung oder Vereinsbeiträge

  • einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung, Bekleidung sowie Schwangerschaft und Geburt


Einkommen und Vermögen

Ob und in welcher Höhe Sie Grundsicherungsgeld erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab. Die Berechnung erfolgt immer individuell. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Merkblatt SGB II.

Merkblatt SGB II

Zum Einkommen zählen zum Beispiel:

  • Arbeitslohn aus einer Beschäftigung

  • Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit

  • Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld

  • Unterhalt, Kindergeld und Renten

  • Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung

  • Kapital- und Zinserträge

  • Steuererstattungen oder Abfindungen

  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

Nicht jedes Einkommen wird vollständig angerechnet. Je nach persönlicher Situation gelten Freibeträge und gesetzlich vorgesehene Abzüge.

Freibeträge nach § 11b SGB II

Vermögen
Zum Vermögen gehört grundsätzlich alles, was Ihnen gehört und einen Geldwert hat. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bargeld und Kryptowährungen

  • Sparguthaben und Wertpapiere

  • Fahrzeuge oder wertvoller Schmuck

  • Kapitallebensversicherungen

  • Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen

Bei der Prüfung wird sowohl Ihr eigenes Vermögen als auch das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Freibeträge beim Vermögen

  • bis einschließlich 30 Jahre: 5.000 €
  • 31 bis 40 Jahre: 10.000 €
  • 41 bis 50 Jahre: 12.500 €
  • ab 51 Jahren: 20.000 €