Menschen mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung


Gemeinsam neue berufliche Perspektiven entwickeln

Eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung muss einer beruflichen Zukunft nicht im Weg stehen. Das Jobcenter Westerwald unterstützt Sie dabei, passende berufliche Perspektiven zu entwickeln und begleitet Sie auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung.

Wer hilft Ihnen weiter?

Arbeitsvermittlung

Beratung zu Arbeit, Qualifizierung, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.

Leistungsabteilung

Fragen rund um Grundsicherungsgeld, Zahlungen und Bescheide.

Das Jobcenter unterstützt Sie auch bei der Suche nach einer Arbeitsstelle mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Die Termine finden persönlich im Jobcenter oder per Video statt. Hinweise hierzu finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit:

Infos für Menschen mit Beeinträchtigungen Video-Beratung

Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder Ihre berufliche Situation weiterzuentwickeln. Je nach persönlicher Situation stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In manchen Fällen ist jedoch ein anderer Rehabilitationsträger für die Förderung zuständig, zum Beispiel:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • weitere Rehabilitationsträger

Welche Leistungen für Sie infrage kommen, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wichtig!

Beantragen Sie Förderleistungen immer vor Beginn Ihrer Arbeitsaufnahme. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich.

Herzlichen Glückwunsch!

Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, informieren Sie bitte möglichst zeitnah das Jobcenter Westerwald. Sie können uns die Informationen schriftlich übermitteln oder direkt Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner mitteilen.

Welche Unterlagen benötigen wir?
Bitte reichen Sie möglichst zeitnah folgende Unterlagen ein:

  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags
  • Einkommensbescheinigung oder den ersten Kontoauszug (sobald vorhanden)
  • Nachweis über die Höhe Ihres Einkommens
  • Angabe, wann Ihr Gehalt auf Ihrem Konto eingeht

So können wir Ihren Leistungsanspruch schnell und korrekt berechnen.

Warum sind diese Angaben wichtig?

Grundsicherungsgeld wird im Voraus ausgezahlt.
Erwerbseinkommen wird dagegen in dem Monat berücksichtigt, in dem es tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht (Zuflussprinzip).

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, berechnen wir Ihren Leistungsanspruch neu. Je nach Höhe Ihres Einkommens können Sie weiterhin einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.

Sollten Sie künftig keine Leistungen mehr benötigen, können Sie Ihren Leistungsbezug jederzeit mit einer formlosen Mitteilung beenden.

Wenn Ihr Einkommen aus einer Beschäftigung den Anspruch auf Grundsicherungsgeld beendet, können möglicherweise andere Leistungen für Sie infrage kommen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Auch wenn Sie diese Leistungen erhalten, können Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben.